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Wichtiger Hinweis
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VereinAus gegebenen Anlass weisen wir nochmals darauf hin, dass der Beginn bzw. das Ende einer Mitgliedschaft immer in Schriftform erfolgt. Bei Beginn der Mitgliedschaft ist immer der Antrag vollständig auszufüllen. Bei Kündigung der Mitgliedschaft ist es wichtig, dass immer ein unterschriebenes Schriftstück vorliegen muss. Die Unterschrift muss bei minderjährigen Personen von einem berechtigten Vertreter vorliegen. E-Mails ohne ausreichende Signatur bzw. unterschriebenen Anhang werden nicht akzeptiert. Aufnahmen und Kündigungen werden in der Regel durch den Verein schriftlich bestätigt.
Die Kündigungsfrist sollte unbedingt eingehalten werden. Diese sind aus der Satzung zu entnehmen. Eine Kündigung ist immer zum Halbjahr (30.06.) bzw. zum Jahresende (31.12.) möglich. Dabei muss die Kündigung mindestens einen Monat vor dem nächstmöglichen Kündigungsdatum erfolgen.
R.Hecker (Schatzmeister)
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Aus gegebenen Anlass weisen wir nochmals darauf hin, dass der Beginn bzw. das Ende einer Mitgliedschaft immer in Schriftform erfolgt. Bei Beginn der Mitgliedschaft ist immer der Antrag vollständig auszufüllen. Bei Kündigung der Mitgliedschaft ist es wichtig, dass immer ein unterschriebenes Schriftstück vorliegen muss. Die Unterschrift muss bei minderjährigen Personen von einem berechtigten Vertreter vorliegen. E-Mails ohne ausreichende Signatur bzw. unterschriebenen Anhang werden nicht akzeptiert. Aufnahmen und Kündigungen werden in der Regel durch den Verein schriftlich bestätigt.
Die Kündigungsfrist sollte unbedingt eingehalten werden. Diese sind aus der Satzung zu entnehmen. Eine Kündigung ist immer zum Halbjahr (30.06.) bzw. zum Jahresende (31.12.) möglich. Dabei muss die Kündigung mindestens einen Monat vor dem nächstmöglichen Kündigungsdatum erfolgen.
R.Hecker (Schatzmeister)